Gegen Online-Überwachung, für digitale Integrität

Illustration of a hand holding a green umbrella with legal symbols, shielding from two surveillance cameras shining light.

Mit der Bewegung rund um «digitale Integrität» formiert sich Widerstand gegen die zunehmende Überwachung im Internet und die damit einhergehende Aufweichung unserer Privatsphäre. In der Schweiz hat sich die Stimmbevölkerung bereits in zwei Kantonen mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, dass ein Grundrecht auf «digitale Integrität» in der lokalen Verfassung verankert wird. Nächste Woche stimmt auch der Kanton Zürich darüber ab.

Heute gibt es kaum noch Situationen, in denen wir nicht auf die eine oder andere Weise mit dem Internet verbunden sind. Unser digitaler Fussabdruck wächst zusehends, und es entstehen laufend neue Möglichkeiten, Nutzerdaten zu erheben und unser Online-Verhalten aufzuzeichnen. Durch diese Entwicklungen ist die Privatsphäre im Internet ernsthaft bedroht, und sie zu schützen lohnt sich auch, wenn man nichts zu verbergen hat.

Hinzu kommt, dass auch ohne unser Zutun immer mehr Bereiche des täglichen Lebens in den digitalen Raum verlagert werden und wir ungefragt Privatsphäre-Einbussen hinnehmen müssen, wenn schleichend oder unvermittelt neue Überwachungsformen Einzug halten.

In Zürich haben z.B. kürzlich zwei Fälle von «Cashless-Zwang» für Schlagzeilen gesorgt: Sowohl das Kunsthaus wie auch der Weihnachtsmarkt im Hauptbahnhof wollten kein Bargeld mehr akzeptieren, u.a. mit Berufung auf Nachhaltigkeit, Nutzerfreundlichkeit, Effizienz und Sicherheit. Dieser Schritt führte zu heftiger Kritik, nicht zuletzt, weil mit jeder elektronischen Zahlung Daten bei einem oder mehreren Finanzinstituten anfallen und sich daraus detaillierte Profile über das Konsumverhalten der Kontoinhaber erstellen sowie weitere persönliche Eigenschaften ableiten lassen.Abgesehen von möglichem Tracking schliesst diese Massnahme auch Personen aus, die gar nicht über eine Kredit- oder Debitkarte verfügen, z.B. Jugendliche oder ältere Menschen.

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Die Pflicht zur Annahme von Bargeld in öffentlichen Institutionen ist eine von verschiedenen Forderungen, welche die Initiative für «digitale Integrität» aufstellt. Der Grundgedanke hinter der Initiative ist, dass Menschen auch im digitalen Raum Anspruch auf Unversehrtheit haben – auf Schutz vor Überwachung, vor missbräuchlicher Datenverwendung und vor Eingriffen, die ihr Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigen.

Damit überträgt die Initiative gewissermassen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit in die digitale Welt und fordert, dass unsere Daten, unsere Kommunikation und unser Online-Verhalten als Teil bzw. Verlängerung von uns angesehen und entsprechend geschützt werden müssen.

In den Kantonen Genf und Neuenburg hat sich die Stimmbevölkerung bereits mit einer überwältigenden Mehrheit von über 90% dafür ausgesprochen, ein Grundrecht auf «digitale Integrität» in die Kantonsverfassung aufzunehmen. Im Kanton Zürich, dem bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz, wird am Sonntag, 30. November 2025, darüber abgestimmt.

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