Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Durch die Revision wird das Schutzniveau der Schweiz für Personendaten demjenigen der DSGVO angeglichen, um die Erneuerung des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zu gewährleisten. Unternehmen aus der Schweiz und dem EWR können damit weiterhin rechtssicher Daten untereinander austauschen und bearbeiten.