Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

zum Referral-Programm

Präambel

Die Threema GmbH, eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz (CHE-221.440.104), mit Sitz und Domizil an der Churerstrasse 82, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz (nachfolgend «Threema»), entwickelt, pflegt und vertreibt Instant-Messaging-Software zum sicheren Austausch von Nachrichten, Sprach- und Videokommunikation an Konsumenten («Threema Private») sowie an Geschäftskunden («Threema Work» und «Threema OnPrem»).

Zur Förderung des Absatzes gegenüber Geschäftskunden betreibt Threema ein Referral-Programm zugunsten von Konsumenten. Wird ein neuer Geschäftskunde (nachfolgend «Neukunde») von einem Konsumenten bzw. Threema Private-Nutzer (nachfolgend «Referrer») empfohlen, entschädigt Threema den Referrer im Falle eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses in Form einer Provision (nachfolgend «Referral-Bonus»).

Um die Teilnahmebedingungen am Referral-Programm sowie die Rechte und Pflichten der Parteien im Einzelnen zu regeln, erlässt Threema die vorliegenden AGB, welche ergänzend zu den Nutzungsbedingungen für Threema Private gelten.

1. Teilnahmebedingungen

1.1. Zur Teilnahme am Referral-Programm muss ein Referrer sämtliche der folgenden Eigenschaften erfüllen:

1.1.1. Mindestalter 18 Jahre;

1.1.2. Gültige und aktive Threema Private-ID;

1.1.3. Weder Organstellung beim noch Beteiligung am empfohlenen Neukunden sowie keine Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einer solchen Person; und

1.1.4. Weder Stellung als Mitarbeitender, Organ oder Beteiligter an Threema.

1.2. Die unter Ziff. 1.1. hiervor genannten Eigenschaften müssen vom Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung bis zur Auszahlung des Referral-Bonus erfüllt sein.

1.3. Als Neukunde, dessen erfolgreiche Empfehlung einen Provisionsanspruch nach Ziff. 3 hiernach begründet, gilt:

1.3.1. ein Geschäftskunde, der zuvor noch nie Threema Work und/oder Threema OnPrem genutzt hat; oder

1.3.2. ein ehemaliger Geschäftskunde von Threema, dessen Vertrag für Threema Work und/oder Threema OnPrem mehr als ein Jahr vor Eingang der Empfehlung geendet hat.

1.4. Abweichend von Ziff. 1.3.1 hiervor gelten Geschäftskunden nicht als Neukunden, wenn sie Threema bereits bekannt sind, insbesondere einen Eintrag im CRM-System von Threema aufweisen und innerhalb eines Jahres vor Eingang der Empfehlung vom Sales-Team von Threema kontaktiert wurden.

2. Ablauf des Referral-Programms

2.1. Zur Teilnahme am Referral-Programm muss ein vom Referrer empfohlener Neukunde entweder:

2.1.1. beim Erstellen eines Kontos für Threema Work auf der Website von Threema die Threema Private-ID des Referrers angeben. Der Referrer kann dem von ihm empfohlenen Neukunden einen entsprechenden Einladungs-Link zur Verfügung stellen; oder

2.1.2. beim Bestellen von Lizenzen für Threema Work und/oder Threema OnPrem beim Sales-Team von Threema die Threema Private-ID des Referrers angeben.

2.2. Der Anspruch des Referrers auf den Referral-Bonus erwächst gemäss Ziff. 3 hiernach, sobald der empfohlene Neukunde eine erste kostenpflichtige Bestellung für Lizenzen zur Nutzung von Threema Work und/oder Threema OnPrem abgibt.

2.3. Sobald die erste jährliche Nutzungsgebühr des Neukunden vollständig bei Threema eingegangen ist, wird der Referrer über die gemäss Ziff. 2.1. hiervor angegebene Threema Private-ID von Threema kontaktiert, um die Auszahlung des Referral-Bonus gemäss Ziff. 4 hiernach zu organisieren.

3. Referral-Bonus

3.1. Der Referrer erhält 10% (in Worten: zehn Prozent) der jährlichen Nutzungsgebühr für das erste Vertragsjahr des von ihm empfohlenen Neukunden als Referral-Bonus.

3.2. Relevant für den Referral-Bonus ist dabei nur die erste Bestellung des Neukunden; für Nachbestellungen zusätzlicher Lizenzen oder den Wechsel in ein teureres Lizenzmodell im ersten Vertragsjahr erwachsen dem Referrer keine weiteren Provisionsansprüche. Ebenso erwachsen dem Referrer für Nutzungsgebühren späterer Vertragsjahre desselben Neukunden keine weiteren Provisionsansprüche.

3.3. Die zur Berechnung des Referral-Bonus relevante Nutzungsgebühr versteht sich netto, insbesondere abzüglich Rabatten, Mehrwertsteuern und sonstigen Abgaben. Einmalige Gebühren neben der jährlichen Nutzungsgebühr, insbesondere für das Onboarding des Neukunden, werden bei der Berechnung des Referral-Bonus ebenfalls nicht berücksichtigt.

3.4. Der Referrer kann mehrere Neukunden gleichzeitig empfehlen.

3.5. Der Provisionsanspruch des Referrers ist pro Neukunde und Kalenderjahr auf CHF 1’000’000 (in Worten: eine Million Schweizer Franken) gedeckelt. Threema verpflichtet sich, den CHF 1’000’000 übersteigenden Betrag einer gemeinnützigen Organisation im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit und/oder digitale Grundrechte zuzuwenden. Bei der Auswahl geeigneter Organisationen kann Threema Vorschläge beim Referrer einholen.

4. Auszahlung des Referral-Bonus

4.1. Der Referral-Bonus wird spätestens 60 (in Worten: sechzig) Tage nach Eingang der vollständigen Nutzungsgebühr des Neukunden bei Threema zur Zahlung fällig. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf ein Bankkonto, an welchem der Referrer wirtschaftlich berechtigt ist. Allfällige Bankgebühren für die Transaktion gehen zulasten des Referrers.

4.2. Threema befindet sich nicht in Zahlungsverzug, wenn der Referrer keine oder unrichtige Angaben zu seinem Bankkonto macht.

4.3. Die Auszahlung des Referral-Bonus erfolgt immer in der Währung, in welcher der Neukunde seine Nutzungsgebühr bezahlt hat. In Ausnahmefällen kann die Auszahlung des Referral-Bonus in Bitcoin erfolgen, mit Umrechnung am Datum der Auszahlung; Threema hat das Recht, dahingehende Wünsche des Referrers ohne Angabe von Gründen abzulehnen, und kann auf einer Banküberweisung in der Währung des Neukunden bestehen.

4.4. Bei mehreren parallelen Provisionsansprüchen aus der Empfehlung mehrerer Neukunden kann Threema diese Ansprüche in einer einzigen Auszahlung bündeln.

5. Steuerfolgen des Referral-Bonus

Der Referrer gilt als Selbständigerwerbender und ist für die mit seinem Referral-Bonus einhergehenden Steuerfolgen selbst verantwortlich.

6. Ausschlussgründe vom Referral-Programm

6.1. Threema kann einen Referrer einmalig oder dauerhaft vom Referral-Programm ausschliessen, wenn:

6.1.1. der Referrer die Teilnahmebedingungen unter Ziff. 1 hiervor nicht erfüllt oder diesbezüglich falsche Angaben macht;

6.1.2. Empfehlungen von Neukunden mittels unlauterer Methoden erreicht werden (Spam, aggressive Werbung, falsche oder irreführende Angaben über Threema, etc.); oder

6.1.3. ein Bankkonto gemäss Ziff. 4.1 hiervor angegeben wird, an dem der Referrer keine wirtschaftliche Berechtigung aufweist.

7. Haftung

7.1. Threema haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Zusammenhang mit der Berechnung und Auszahlung des Referral-Bonus. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7.2. Der Referrer haftet für Schäden, die Threema aus oder in Zusammenhang mit der Empfehlung entstehen.

8. Datenschutz

In Zusammenhang mit dem Referral-Programm werden die Personendaten des Referrers ausschliesslich zum Zweck der Durchführung des Referral-Programms bearbeitet und nach Wegfall des Anspruchs auf den Referral-Bonus, insbesondere nach der Auszahlung des Referral-Bonus, gelöscht (siehe Datenschutzerklärung für Details).

9. Laufzeit und Beendigung des Referral-Programms

9.1. Das Referral-Programm läuft auf unbestimmte Zeit.

9.2. Threema kann das Referral-Programm jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden. Bereits vor Beendigung entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Threema kann diese AGB jederzeit ändern. Bereits vor Änderung der AGB entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

10.2. Provisionsansprüche können vom Referrer nicht abgetreten werden.

10.3. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10.4. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

10.5. Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.

10.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Threema in Pfäffikon SZ (Gemeinde Freienbach).

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