Threema CLA einfach erklärt

Was ist ein CLA?

Ein Contributor License Agreement (CLA) ist eine Vereinbarung über Nutzungsrechte an Software-Code.

Das CLA der Threema GmbH (https://threema.ch/) basiert auf der Vorlage von Project Harmony (HA-CLA-E-ANY Version 1.0; https://www.harmonyagreements.org/).

Den vollständigen rechtlichen Wortlaut des CLA finden Sie unter: Contributor License Agreement.

Wer sind die Parteien des CLA?

Das CLA wird zwischen Ihnen als Contributor – also als Person, die Software-Code zu einem Projekt beiträgt – und der Threema GmbH abgeschlossen, die das entsprechende Softwareprojekt verwaltet.

Was ist der Zweck des CLA mit der Threema GmbH?

Die Threema GmbH hat den Quellcode ihrer Apps bzw. Softwareprojekte auf GitHub veröffentlicht (https://github.com/threema-ch), darunter:

Threema lädt Entwickler:innen ein, Beiträge (Contributions) zu diesen Projekten zu leisten und sich so an deren (Weiter-)Entwicklung zu beteiligen. Das CLA ermöglicht es Threema, Ihre Beiträge rechtlich abgesichert in den jeweiligen Projekten zu verwenden.

Welche Rechte räumen Sie Threema GmbH an Ihrem Beitrag ein – und welche behalten Sie?

Als Contributor gewähren Sie Threema GmbH im Rahmen des CLA eine umfassende Lizenz zur Nutzung Ihres Beitrags im jeweiligen Softwareprojekt. Diese Lizenz ist unbefristet, weltweit, nicht-exklusiv, übertragbar, unterlizenzierbar, gebührenfrei und unwiderruflich.

Ihre eigenen Nutzungsrechte an Ihrem Beitrag bleiben unberührt und werden nicht an Threema GmbH abgetreten.

Verzichten Sie auf irgendetwas?

Aus praktischen Gründen verzichten Contributors auf ihre Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht, als Autor:in eines konkreten Beitrags genannt zu werden.

Besteht ein Anspruch auf Integration Ihres Beitrags in ein Softwareprojekt?

Die Entscheidung über die tatsächliche Integration eines Beitrags liegt allein bei Threema GmbH. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Ihr Beitrag übernommen wird.

Haften Sie als Contributor gegenüber Threema GmbH?

Zur rechtlichen Absicherung verlangt Threema GmbH zwei Zusicherungen von Ihnen:

  1. Sie sind berechtigt, das CLA abzuschließen.

  2. Sie sind alleinige:r Rechteinhaber:in Ihres Beitrags und dürfen dessen Nutzung an Threema lizenzieren.

Abgesehen von Schäden, die aus der Verletzung dieser beiden Zusicherungen entstehen, haften Sie gegenüber Threema GmbH nicht bzw. nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

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